Birkensee ein §32A Biotop
Juni 22, 2010
In einer Gemeinderatssitzung im September war ein TOP das Thema Frühstücksraum im Tipidorf. Dabei ging es auch, was allerdings nichts mit der Thematik des eigentlichen Bauantrags zu tun hatte, um einen Freisitz, der am Uferbereich über Teilen des Birkensees geplant wurde.
Wie jeder weiß, ist der Birkensee ein §32A Biotop, d.h. besonders schützenswert.
Herr Babik, von der Planungsgruppe Umwelt und Landschaft aus Freiburg, erläuterte, dass durch die Pflege sich das Biotop um 400m² auf nunmehr 500m² vergrößert habe, dank der Maßnahmen.
D.h. trotz der Bebauung des Geländes, der Vielzahl der Menschen, des dauernden Lärms und des Lichts wurde das Biotop deutlich aufgewertet, so die Aussage des Experten. Es hat sich scheinbar auch eine Libellenart eingefunden, die früher nicht zugegen war. Evtl. handelt es sich um eine Leuchtlibellenart, dies ist aber nur eine Vermutung von uns, denn wie dieses Bild vom §32A Biotop Birkensee zeigt, könnten die künstlichen Leuchtkörper die Tiere anziehen.
Aber leider ist es uns trotz intensiver Recherche nicht gelungen im §32A Naturschutzgesetzt eine Textstelle zu finden, die diese Art der Nutzung gutheißt - das Gegenteil ist der Fall.
Weiterführende Informationen:
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG)