Gedanken zur Schülerbeförderung - ein Rückblick
Mai 17, 2004
Der Gemeinderat Rust hat am 25.0.2004 im TOP8 einstimmig beschlossen, die Schülerbeförderung für alle Schüler für das kommende Schuljahr erneut mit 50% zu bezuschussen. Die Kosten für das Schuljahr 2003/2004 beliefen sich auf ca. 11.000 Euro.
Meinem Antrag die Kosten der 100% Schülerbeförderung nur für die Hauptschüler zu übernehmen wurde nicht entsprochen; einige Räte hatten keine Lust mehr, sich nach 2003 erneut mit diesem Thema zu befassen, obwohl das Prodzedere der Kartenausgabe und der Kostenrückerstattung, erheblich einfacher wäre, bzw. hätte abgeschafft werden können.
Bedenklich ist meiner Meinung allerdings auch, dass einige Eltern nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich die Kostenerstattung von der Gemeinde abzuholen. Dies ist in Zeiten, in der alle über zu hohe Kosten jammern, nicht nachvollziebar. Letzlich kann ich dazu nur sagen, dass ich es schade finde, dass den "Pflichtschülern", die im Jahre 1975 das Versprechen des Landes bekommen haben, durch die Zusammenlegung der Schulen keine Kosten tragen zu müssen, gebrochen wurde.
Durch die Informationen vom Landratsamt ist es nicht möglich, die Kosten des ÖPNV und der Schülerbeförderung zu trennen. Dies könnte faktisch bedeuten- so die Meinung einiger Experten- dass durch die Kostenanteile der Schüler, der ÖPNV subventioniert werden könnte!
Der Kreis betont, dass das Land die Zusage zur Kostenübernahme gemacht hat; das Land hat die Aufgabe dem Kreis übertragen. Der Ball wird also hin und her gespielt, nur was nützt das den Betroffenen.
Zur Kostensituation lesen Sie meine Korrospondenz mit dem Landratsamt Offenburg aus dem Jahre 2003.
Informationen des Sachbearbeiters aus dem Referat ÖPNV
13.10.2003 Landratsamt Offenburg
Sehr geehrter Herr Schwörer,
eine Zusammenfassung zum Thema Schülerbeförderung gibt es nicht.
Zu Ihren Fragen:
- Der Eigenanteil an einer Schülermonatskarte beträgt für Hauptschüler ab
Januar 2004 15 EUR, ab August 2004 ist er an den Eingangstarif einer
Schülermonatskarte nach dem Ortenautarif (derzeit 24,50 EUR) gekoppelt
- die zusätzliche Gültigkeit hängt davon ab, ob es sich um einen
Linienverkehr oder um einen freigestellten Schülerverkehr (Vertragsbus)
handelt. Bei beiden gilt die Fahrkarte ab 14 Uhr und am Wochenende im
gesamten Ortenaukreis, die Fahrkarte des Linienverkehrs darüber hinaus auch
in den benachbarten südlichen Landkreisen ( Geltungsbereich des RVF )
- für den �?PNV und die Schülerbeförderung hat der Ortenaukreis 2002 ca 12 Mio. Euroausgegeben, das Defizit betrug ca 1,1 Mio Euro.
- 77% der Landkreise verlangen bereits einen EA für Hauptschüler, der OK
zählt somit zu den letzten, die die Eigenanteilspflicht aufgrund der
Mittelkürzungen des Landes eingeführt haben
- Soziale Komponente unserer Satzung:
Eigenanteilspflicht nur für maximal 2 Kinder, Befreiungsmöglichkeit vom EA bei Sozialhilfebedürftigkeit
- Die Eigenanteilspflicht bei Hauptschülern ist rechtmäßig, ein ent-sprechendes VGH-Urteil liegt bereits vor.
14.10.2003 Landratsamt Offenburg
Sehr geehrter Herr Schwörer,
der Ortenaukreis hat die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung 1983
übertragen bekommen. Damals wurde uns eine kostendeckende Finanzzuweisung mit jährlicher Dynamisierung zugesagt. Seit der Kürzung des Zuschusses 1997 und der Streichung der Dynamisierung ist
die Schülerbeförderung defizitär.
Der Eigenanteil für Hauptschüler wirkt sich 2004 mit rund 500.000 EUR aus,
das Defizit für den Unterabschnitt 7920 - Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung beträgt dann noch ca 640.000 EUR.
15.10.2003 Landratsamt Offenburg
Hallo Herr Schwörer,
die Aufwendungen für die Schülerbeförderung und den ÖPNV (Tarifverbund,
AST, Fahrplanverbesserungen) sind im gleichen Unterabschnitt im
Hauhaltsplan des OK verbucht. Das ist auch zweckmäßig, da ein Großteil des
Schülerverkehrs im Rahmen des Linienverkehrs abgewickelt wird.
Eine Trennung von ÖPNV und Schülerbeförderung ist nicht möglich.
Gruß