Fehlende Hinweise im Amtsblatt

Dezember 21, 2006

Am letzten Samstag durfte DJ Bobo wieder unser Dorf beschallen. Die Badische Zeitung schrieb in ihrem Regio-Ticker am darauf folgenden Sonntag (14. August 2005): "Rust: 5000 im DJ-Bobo-Fieber". Weiter wird kurz mitgeteilt: "Beim Open-Air-Konzert von DJ Bobo im Europa-Park waren 5000 Besucher außer Rand und Band. Am Ende der Show als weiteres Highlight ein spektakuläres Feuerwerk."
An diesem Abend gab es nicht nur das obligatorische Feuerwerk nach dem Konzert. Kurz davor war schon im Colloseo ein Lichtermeer am Nachthimmel zu sehen und zu hören. Das Konzert war schon in der Woche zuvor in der Presse groß angepriesen worden - die beiden Feuerwerke jedoch nicht. Ein Hinweis im Ruster Verkündigungsblatt auf die lauten "Explosionen" nach 22 Uhr war wieder nicht zu finden.
"Wieso steht so was nicht im Amtsblatt?" fragten sich Bürger unseres kleinen Fischerdorfes. Ganz einfach. Es ist Urlaubszeit. Und die findet auch in öffentlichen Ämtern statt. Es könnte der Fall gewesen sein, dass die zuständigen Sachbearbeiter im Urlaub gewesen sind oder aber über beide Feuerwerke einfach nicht informiert wurden. Das ist natürlich schade für die Dorfbewohner, die in der Urlaubszeit daheim geblieben sind. So wurde der gemeine und unwissende Bürger ohne Ankündigung durch die "Detonationen" nach 22 Uhr unsanft aus dem Schlaf gerissen. Andere fühlten sich einfach nur gestört durch die Lautstärke. Von der musikalischen Untermalung des Abends ganz zu schweigen.
Doch scheinbar wussten die Bediensteten der Gemeinde doch mehr. Dank kostenloser Eintrittskarten soll auch ein Teil der Gemeindeverwaltung im weiten Rund der Musikarena anwesend gewesen sein.
Ein Wunschkonzert ist es eben nicht, wenn man in Rust wohnt. Und dies obwohl sonntags eine ähnliche Veranstaltung aus dem nahen Ruster Vergnügungsareal zu hören ist - und das noch gratis. Trotz allem kann man sich von der Verwaltung der Gemeinde eines wünschen: Informationen! Der Bürger sollte über anstehende Feuerwerke bescheid wissen. Beeinträchtigungen wie zum Beispiel wegen Sonderveranstaltungen gesperrte Straßen, sollten im Amtsblatt erwähnt werden. Ein Schritt ist getan: im Amtsblatt Nummer 32 wird wegen des Ferienprogramms auf die Sperrung des Ellenwegs hingewiesen. Leider werden längst nicht alle Sperrungen bekannt gegeben. Recht willkürlich scheint die Auswahl der Ankündigungen.