Rust im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen

Dezember 21, 2006

Die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer steht im Förderschwerpunkt des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg. Die wesentlichen Fördermöglichkeiten umfassen die Förderung von Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, die Sicherung der Grundversorgung, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten wie z.B. Dorfgemeinschaftshäuser. Zunächst sollte ein Dorfentwicklungskonzept durch die Kommune erstellt werden. Auf diesem Konzept aufbauend, können dann Kommunen, gewerbliche Betriebe oder Privatpersonen eigene Anträge im Rahmen des ELR-Programmes zu Projekten stellen. Die Gemeinde Rust erstellt deshalb zunächst ein Dorfentwicklungskonzept, das mit 14.700,- EURO gefördert wird. Idealerweise enthält dieses Konzept bereits Vorschläge zu zukünftigen Maßnahmen der Kommune und deren zeitliche Durchführung. Gewerbebetriebe und Privatpersonen sind zusätzlich aufgefordert Projekte auf der konzeptionellen Grundlage des Dorfentwicklungskonzeptes einzureichen.